Berufskraftfahrer Weiterbildung

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie (EU) 2018/645 um. Es sieht alle 5 Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit von Fahrerinnen und Fahrern. Um auch die Qualifikation von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern, die ihren Beruf bereits ausüben, auf den neusten Stand zu halten, wird für diese Fahrer eine regelmäßige Auffrischung der für die Ausübung des Berufes wesentlichen Kenntnisse vorgeschrieben.

Wer muss die Berufskraftfahrer Weiterbildung absolvieren?

  • alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE (LKW über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) sowie
  • alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE (Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) weiterhin gewerblich nutzen wollen.

Die Kenntnisbereiche der „Weiterbildung (BKrFQG)“

  • Modul 1: Risikobewusstsein und Verhalten
  • Modul 2: Rahmenbedingungen und Ereignisse
  • Modul 3: Gefahrensituationen, Stress, Unfälle
  • Modul 4: Firma, Fahrer, Fahrzeug
  • Modul 5: Recht und Dokumente im Güterkraftverkehr

Modul 1: Risikobewusstsein und Verhalten

1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

  • Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses
  • geeigneter Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik
  • konstante Geschwindigkeit
  • ausgeglichener Fahrstil

1.3a Fähigkeiten, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen

  • Sich an Verkehrsrisiken anpassen, einschließlich gefährlicher Verhaltensweisen im Verkehr oder Ablenkungen beim Fahren.

3.1 Sensibilisieren im Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

Modul 2: Rahmenbedingungen und Ereignisse

1.3a Fähigkeiten, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen

  • Sich unterschiedlicher Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen bewusst sein und sich daran anpassen
  • künftige Ereignisse vorhersehen
  • Vorkehrungen für eine Fahrt bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen
  • Sicherheitsausrüstungen beherrschen
  • Bewusstsein, wann eine Fahrt verschoben oder abgesagt werden muss

1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs

  • Berechnung der Nutzlast
  • Arten von Lastträgern und Lastverteilung
  • Abdecken mit Plane oder Netzen

Modul 3: Gefahrensituationen, Stress und Unfälle

1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung

  • Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
  • vorausschauende Notbremssysteme (AEBS)
  • andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

  • Grundsätze, Anwendung und Auswirkung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

3.4 Sensibilisieren für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

  • Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress und grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit

3.5 Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage in Notfällen

  • Verhalten in Notfällen, Verhalten bei Brand

Modul 4: Firma – Fahrer – Fahrzeug

2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen

2.2 Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr

3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt 

3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung

Modul 5: Recht und Dokumente im Güterkraftverkehr

2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Fristen der Weiterbildung:

  • Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren.
  • BUS-Fahrer mit Führerscheinbesitz vor dem 10.09.2008 bis zum 10.09.2013 sowie
  • LKW-Fahrer mit Führerscheinbesitz vor dem 10.09.2009 bis zum 10.09.2014.
  • Grundsätzlich ist auf die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Führerscheinklasse zu achten.

Seminarangebote und Kosten:

  • Einzelbuchung Modular (1 Modul und Tag) € 98,00 plus € 15,00 Verpflegung
  • Einzelbuchung alle Module (5 Tage) € 490,00 plus € 15,00 Verpflegung pro Tag
  • Gruppenbuchung für Firmen (je Modul und Tag, min. 10, max. 20 Teilnehmer)  € 999,00 inklusive Verpflegung
  • Gruppenbuchung alle Module (5 Tage, min. 10, max. 20 Teilnehmer) € 4995,00 inklusive Verpflegung

Kalender Seminare unter:  Termine

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